Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungs-Seminaren bieten wir Ihnen hier eine Auswahl an Programmen, die für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter von Interesse sein können:


Das Land Nordrhein-Westfalen gibt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss von 50% für die Weiterbildung von Mitarbeitern, und zwar bis maximal 500,-- €.

Pflichtweiterbildungen(z.B. § 33 FahrlG) sind allerdings davon ausgeschlossen!

Möglich wäre der Zuschuss aber für die Module der Berufskraftfahrer-Qualifikation, das Fahrschul-Betriebswirschaftsseminar, die Seminarleiter-Einweisung oder bei der Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis auf die Klassen A, CE oder DE.

Fahrschulinhaber erhalten für sich selbst den Bildungsscheck nur in den ersten 5 Jahren nach Existenzgründung.
Als Fahrschulinhaber müssen Sie sich zu Ihrer örtlichen Betreuungsstelle begeben und den Bildungsscheck beantragen. Pro Angestellten erhält die Fahrschule maximal zwei Schecks pro Jahr. Die zuständige örtliche Beratungsstelle ist zu ermitteln im Internet unter www.bildungsscheck.de