Das Prüfungsverfahren ist in der Fahrlehrerprüfungsordnung geregelt:
Der Fahrerprüfungsausschuss ist bei der Bezirks-Regierung in den einzelnen Bundesländern angesiedelt und setzt sich folgendermaßen zusammen:

Fahrlehrerprüfungsausschuss

Prüfort

Prüfort ist der Prüfungsausschuss in dessen Regierungsbezirk der Wohnort der/die FahrlehreranwärterIn wohnt.
Alternativ der Regierungsbezirk in dem die besuchte Fahrlehrerausbildungstätte liegt.

Gliederung der Prüfung

Ablauf des Prüfungsverfahren

    Prüfungsumfang Prüfungsdauer
Klasse BE: Nach bestandener Fahrprüfung (3. Monat) und erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang BE (Teilnahmebescheinigung) findet die Fachkundeprüfung schriftlicher Teil statt. Zeitpunkt ca 1 Woche nach Lehrgangsende. 3 bis 4 Wochen später findet dann der mündliche Teil der Fachkundeprüfung statt.   4 Klausur-Themen
1. Verkehrsrecht
2. Verkehrsverhalten
3. Verkehrspädagogik
4. Technik
Schiftlicher-Teil
5 Stunden

mündlicher-Teil
1/2 Stunde
In den Klassen A / CE / DE wird nach Lehrgangsende der schriftliche Teil der Fachkundeprüfung abgelegt und ca 3 Wochen später findet zunächst die Fahrprüfung und anschließend der mündliche Teil der Fachkundeprüfung statt.   2 Klausur-Themen
!. Verkehrsrecht oder
Verkehrsverhalten
2. Verkehrspädagogik
oder Technik
Schiftlicher-Teil
2 1/2 Stunden

mündlicher-Teil
1/2 Stunde

Prüfungsgebühren

Prüfungsteile Fahrlehrerlaubnis BE Fahrlehrerlaubnis A Fahrlehrerlaubnis CE Fahrlehrerlaubnis DE
Praktische Prüfung 169,-- € 169,-- € 220,-- € 220,-- €
Fachkunde 430,-- € 313,-- € 313,-- € 313,-- €
Lehrproben 199,-- €      

Zusätzlich fallen noch je nach Zeitaufwand und Entfernung Auslagekosten für die Prüfer an!