Mit der Reform der Fahrlehrerausbildung ist im Anschluss an den fünfmonatigen Lehrgang in der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte eine
2. Ausbildungsphase von 4 1/2 Monaten gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Ausbildung findet in einer Ausbildungsfahrschule statt.
Die Ausbildungsfahrschule soll eine vorbildliche Fahrschule für den Berufsstand sein.
FahrlehrerInnen mit befristeter Fahrlehrerlaubnis sollen nach einer Einarbeitungsphase befähigt werden, selbstständig, d.h. allein Fahrschüler in Theorie und Praxis auszubilden und zur Prüfung vorzustellen.
Die Rahmenbedingungen und die Art der Beschäftigung (Berichtsheft, usw.) sind in Richtlinien geregelt, es gibt jedoch Gestaltungsspielraum.
Es gibt viele Aspekte, die dafür sprechen, als Ausbildungsfahrschule anerkannt zu werden - natürlich gibt es auch Verpflichtungen.

Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt:

Inhaber oder verantwortlicher Leiter:

Termine

  2011   2012
  03.03. bis 05.03.2011
14.07. bis 16.07.2011
08.09. bis 10.09.2011
08.12. bis 10.12.2011

Erfahrungsaustausch
16.09.2011
  01.03. bis 03.03.2012
21.06. bis 23.06.2012
13.09. bis 15.09.2012
20.12. bis 22.12.2012

Erfahrungsaustausch
22.09.2012

Preise

Beschreibung Preise
Seminarkosten

2012
340.-- €

350,-- €
Erfahrungsaustausch 140.-- €
Einzelzimmer Dusche/WC/TV/Radio/Tel.
Vollpension = 2 Übernachtungen mit 2x Frühstück, 3x Mittagessen, 2x Abendessen
165,-- €
Einzelzimmer Dusche/WC/TV/Radio/Tel.
2 Übernachtungen mit Frühstück
110,-- €
Doppelzimmer Dusche/WC/TV/Radio/Tel. - nur mit Angabe einer zweiten Person
Vollpension = 2 Übernachtungen mit 2x Frühstück, 3x Mittagessen, 2x Abendessen
125,-- €
pro Person
Doppelzimmer Dusche/WC/TV/Radio/Tel. - nur mit Angabe einer zweiten Person
2 Übernachtungen mit Frühstück
70,-- €
pro Person

Seminarbuchung